KFZ-Versicherung kündigen: Frist, Form und Ablauf 2026

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Faktenkarte Richtwerte 2026

Jedes Jahr im November wird die Suche nach günstigeren Tarifen zur Pflicht. Wer seine KFZ-Versicherung kündigen will, muss Fristen kennen, denn ein verpasster Stichtag bedeutet ein weiteres Jahr im alten Vertrag. In diesem Ratgeber lesen Sie, bis wann Sie kündigen müssen, welche Sonderkündigungsrechte es gibt und wie das Schreiben aussehen sollte.

Kurzantwort: Bis wann kann ich kündigen?

Die meisten KFZ-Versicherungen laufen zum 31. Dezember ab. Die Kündigung muss dem Versicherer deshalb spätestens am 30. November vorliegen. 2026 fällt dieser Tag auf einen Montag. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum des Poststempels. Verträge mit abweichendem Ablauftermin können Sie zum Ablaufdatum kündigen, ebenfalls mit einem Monat Frist.

Die Fristen im Überblick

Anlass Frist
Ordentliche Kündigung zum Jahresende Eingang bis 30. November
Beitragserhöhung ohne mehr Leistung 1 Monat ab Zugang der Mitteilung
Schadenfall (Regulierung oder Ablehnung) 1 Monat nach Abschluss der Schadenbearbeitung
Fahrzeugverkauf oder Wechsel des Fahrzeugs Sonderkündigungsrecht nach Verkauf, in der Regel 1 Monat
Neuabschluss über Jahresvertrag Laufzeit und Frist stehen im Vertrag

Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?

Außerhalb des Stichtags können Sie in diesen Fällen kündigen:

  • Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung verbessert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt meist ab Erhalt der Mitteilung für einen Monat. Auch die Typklasse oder Regionalklasse kann der Grund sein.
  • Schadenfall: Nach einem Schaden, etwa bei Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht, können beide Seiten kündigen.
  • Fahrzeugverkauf: Wird das Auto verkauft, geht der Vertrag auf den Käufer über. Sie sollten die Versicherung sofort informieren und das Sonderkündigungsrecht nutzen.
  • Abmeldung oder Stilllegung: Wer das Fahrzeug abmeldet, ist nicht mehr versicherungspflichtig, muss die Gesellschaft aber informieren.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Für viele Verträge genügt die Textform, also E-Mail, Online-Formular oder Kündigungsbutton auf der Webseite des Versicherers. Ein Brief mit Unterschrift ist nicht in jedem Fall nötig. Zur Sicherheit empfiehlt sich aber ein Schreiben mit Nachweis, vor allem kurz vor dem Stichtag. Fordern Sie immer eine Eingangsbestätigung an und bewahren Sie diese auf. Ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht bietet zusätzliche Sicherheit.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

  1. Ihre Daten: Name, Anschrift, Versicherungsnummer und amtliches Kennzeichen
  2. Klare Aussage: „Hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum 31.12.2026.“
  3. Bei Sonderkündigung: Nennen Sie den Grund, zum Beispiel die Beitragserhöhung, und das Datum der Mitteilung.
  4. Bitte um Bestätigung: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung mit dem Beendigungsdatum an.
  5. Unterschrift: Bei Brief oder Fax mit Datum und Unterschrift

Nicht ohne neuen Vertrag kündigen

In Deutschland besteht Versicherungspflicht für jedes zugelassene Fahrzeug. Kündigen Sie, bevor die neue Police steht, entsteht eine Lücke. Das kann teuer werden: Die Zulassungsstelle wird vom Versicherer informiert und kann das Fahrzeug außer Betrieb setzen. Ohne Haftpflicht zu fahren ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Sichern Sie sich daher zuerst die neue Versicherung und holen Sie sich die neue eVB-Nummer, mit der Sie das Auto zulassen. Erst danach kündigen Sie den alten Vertrag.

Häufige Fehler bei der Kündigung

Viele Kündigungen scheitern an Kleinigkeiten. Typisch sind ein zu später Eingang, eine fehlende Versicherungsnummer, die Kündigung an die falsche Adresse oder ein Schreiben ohne klare Aussage. Auch ein Zusatz wie „bitte um Angebot“ kann die Kündigung unwirksam machen, weil sie nicht eindeutig ist. Prüfen Sie außerdem, ob mehrere Verträge laufen, zum Beispiel für ein Zweitfahrzeug oder einen Anhänger, und kündigen Sie jeden einzeln.

Kündigung durch den Versicherer

Auch die Gesellschaft darf unter bestimmten Bedingungen kündigen, etwa nach mehreren Schäden oder bei Zahlungsverzug. Sie erhalten dann ein Schreiben mit Frist. Suchen Sie in diesem Fall sofort eine neue Police, damit Ihr Fahrzeug nicht ohne Haftpflicht dasteht. Beitragsrückstände können dazu führen, dass die Zulassungsstelle eingeschaltet wird.

Was passiert nach der Kündigung?

Der Versicherer bestätigt die Kündigung und nennt das Vertragsende. Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt erhalten und lässt sich zur neuen Gesellschaft mitnehmen. Fordern Sie bei Bedarf eine Schadenfreiheitsbescheinigung an. Bei Wechsel mitten im Jahr bekommen Sie zu viel gezahlte Beiträge in der Regel zurück. Die genaue Höhe steht in der Abrechnung.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Ein Wechsel lohnt sich vor allem, wenn Ihr Beitrag in den letzten Jahren stark gestiegen ist, sich Ihre Lebenssituation geändert hat oder Sie weniger fahren als früher. Auch ein Umzug in eine andere Region, ein neues Auto oder eine bessere Schadenfreiheitsklasse verändern den fairen Preis. Rechnen Sie nicht nur mit dem Jahresbeitrag, sondern vergleichen Sie auch die Selbstbeteiligung, die Deckungssummen und den Umfang der Teilkasko. Ein sehr billiger Tarif mit hoher Selbstbeteiligung kann im Schadenfall teurer werden als ein etwas teurerer Vertrag mit besseren Leistungen.

Tipps für den Wechsel

  1. Vergleichen Sie Tarife schon Anfang Oktober, damit Sie vor dem Stichtag ohne Zeitdruck entscheiden.
  2. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungen wie Werkstattbindung, Rabattschutz und Mallorca-Police.
  3. Prüfen Sie Ihre Angaben zu Fahrleistung, Garage und Fahrern, denn sie beeinflussen den Beitrag.
  4. Notieren Sie den Termin im Kalender und kündigen Sie spätestens Mitte November.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich den 30. November verpasse?

Der Vertrag verlängert sich meist um ein weiteres Jahr. Prüfen Sie dann, ob ein Sonderkündigungsrecht greift, etwa durch eine Beitragserhöhung.

Kann ich online kündigen?

Ja, viele Versicherer bieten ein Online-Formular oder einen Kündigungsbutton. Sichern Sie sich den Nachweis des Eingangs.

Übernimmt der neue Versicherer die Kündigung?

Das ist möglich, viele Gesellschaften bieten diesen Service an. Verlassen Sie sich aber nicht blind darauf und prüfen Sie die Bestätigung des alten Versicherers.

Was kostet die Kündigung?

Nichts. Eine fristgerechte Kündigung ist kostenlos.

Fazit

Wer seine KFZ-Versicherung kündigen möchte, sollte den 30. November im Blick haben, den Eingang beim Versicherer nachweisen und nie ohne neue Police kündigen. Mit einem rechtzeitigen Tarifvergleich sparen viele Fahrer mehrere hundert Euro im Jahr. Passende Themen sind KFZ-Versicherung wechseln und Schadenfreiheitsklasse Tabelle.