Wer eine rote Ampel überfahren hat, muss 2026 mit einer Strafe zwischen 90 Euro und einem Fahrverbot rechnen. Entscheidend ist, wie lange die Ampel schon rot war: Bis zu einer Sekunde gilt es als einfacher Rotlichtverstoß (90 Euro, 1 Punkt), ab mehr als einer Sekunde als qualifizierter Verstoß mit 200 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Kam jemand zu Schaden, wird es noch teurer.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Im Einzelfall entscheidet immer die Behörde oder das Gericht.
Inhalt
- Wie hoch ist die Strafe fürs Überfahren einer roten Ampel?
- Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
- Wie wird der Verstoß nachgewiesen?
- Rote Ampel in der Probezeit
- Lohnt sich Einspruch?
- Häufige Fragen
Wie hoch ist die Strafe fürs Überfahren einer roten Ampel?
Kurz gesagt: Die Strafe fürs Überfahren einer roten Ampel hängt vor allem an der Rotzeit und daran, ob etwas passiert ist. Für den einfachen Fall zahlst du 90 Euro und bekommst einen Punkt in Flensburg. Das klingt überschaubar, doch der Punkt bleibt zweieinhalb Jahre stehen und kann sich mit anderen Verstößen summieren.
Wird die Ampel länger als eine Sekunde ignoriert, spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Hier werden 200 Euro fällig, dazu zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Und wenn du dabei jemanden gefährdest oder es zu einer Sachbeschädigung kommt, steigt das Bußgeld auf rund 320 Euro plus Fahrverbot. Das sind die Richtwerte 2026 für einen Pkw.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Die magische Grenze ist eine Sekunde. Warst du unter einer Sekunde zu spät, gilt der Verstoß als einfach: 90 Euro plus 1 Punkt. Das passiert schneller, als viele denken, etwa wenn die Ampel im letzten Moment von Gelb auf Rot springt und du schon halb über der Haltelinie stehst.
Beim qualifizierten Rotlichtverstoß war die Ampel über eine Sekunde rot. Dann sind es 200 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass du die Rotphase eindeutig gesehen haben musst. Kommt eine konkrete Gefährdung anderer oder ein Blechschaden dazu, liegt das Bußgeld bei etwa 320 Euro plus Fahrverbot.
Warum die eine Sekunde so wichtig ist
Der Unterschied zwischen 90 und 200 Euro entscheidet sich an einem Wimpernschlag. Deshalb dreht sich im Streitfall vieles um die Frage, wie lange die Ampel wirklich rot war. Wer sich unsicher ist, ob der bestehende Punktestand kritisch wird, sollte vorab prüfen, wie sich Punkte in Flensburg abbauen lassen.
Wie wird der Verstoß nachgewiesen?
In den meisten Fällen liefert ein Ampelblitzer den Beweis. Diese Anlagen machen zwei Fotos: eines beim Überfahren der Haltelinie und ein zweites, wenn du dich weiter in die Kreuzung bewegst. Aus dem Abstand und dem Zeitpunkt lässt sich ableiten, wie lange die Ampel bereits rot war. Genau darauf stützt die Behörde die Einordnung als einfacher oder qualifizierter Verstoß.
Nicht jede Kreuzung ist überwacht, und auch Polizeibeamte können einen Rotlichtverstoß feststellen. Ohne belastbaren Nachweis der Rotzeit fällt es der Behörde allerdings schwer, den teureren qualifizierten Verstoß zu belegen. Ein ähnliches Muster kennst du vielleicht aus dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeit, wo ebenfalls die Messung im Mittelpunkt steht.
Rote Ampel in der Probezeit
In der zweijährigen Probezeit ist ein Rotlichtverstoß besonders streng. Er zählt als schwerwiegender A-Verstoß. Die Folge: Die Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre, und du musst an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Das Bußgeld und die Punkte kommen zusätzlich obendrauf.
Für Fahranfänger ist das ärgerlich, weil ein einziger Moment der Unaufmerksamkeit gleich mehrere Konsequenzen nach sich zieht. Wer frisch den Führerschein hat, sollte an bekannten Kreuzungen also lieber einmal zu früh bremsen. Und keine Sorge: Wegfahren nach einem Vorfall ist keine Option, denn das kann schnell als Fahrerflucht mit eigener Strafe gewertet werden.
Lohnt sich Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn Zweifel an der Rotzeit bestehen, das Foto unklar ist oder die Messanlage nicht korrekt gewartet wurde. Bei einem einfachen Verstoß über 90 Euro lohnt sich der Aufwand oft nicht, beim drohenden Fahrverbot dagegen schon eher.
Ob ein Einspruch im konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt von den Beweisen, der örtlichen Rechtsprechung und deiner persönlichen Situation ab. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann die Akte einsehen und einschätzen, ob sich der Weg lohnt.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?
Beim einfachen Rotlichtverstoß sind es 90 Euro und ein Punkt. War die Ampel über eine Sekunde rot, steigt die Strafe auf 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachschaden liegt das Bußgeld bei rund 320 Euro plus Fahrverbot (Richtwerte 2026).
Gibt es bei einer roten Ampel immer ein Fahrverbot?
Nein. Ein Fahrverbot droht erst beim qualifizierten Verstoß, also wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, oder wenn du andere gefährdest. Der einfache Verstoß unter einer Sekunde bleibt ohne Fahrverbot.
Wie merkt die Behörde, wie lange die Ampel rot war?
Meist über einen Ampelblitzer, der zwei Fotos mit Zeitstempel macht. Aus dem Abstand zwischen beiden Aufnahmen berechnet sich die Rotzeit. Ohne solchen Nachweis lässt sich der teurere qualifizierte Verstoß kaum belegen.
Eine rote Ampel zu überfahren ist selten Absicht, doch die Folgen können spürbar sein. Wer die Grenzwerte kennt, kann eine Strafe besser einordnen und im Zweifel gezielt prüfen lassen, ob sich Einspruch lohnt. Fahr vorausschauend, dann bleibt die Ampel für dich ein reines Farbsignal und kein Kostenfaktor.