Führerschein umtauschen: Ab wann bist du dran?

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Du fragst dich, Führerschein umtauschen ab wann für dich fällig wird? Kurze Antwort: Jeder alte Führerschein in Deutschland muss bis zu einem festen Stichtag in den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein getauscht werden – und wann genau du dran bist, hängt bei den grauen und rosa Papierführerscheinen von deinem Geburtsjahr ab, bei den älteren Kartenführerscheinen vom Ausstellungsjahr. Kein Grund zur Panik, aber ein Blick in den Kalender lohnt sich.

Inhalt

Führerschein umtauschen ab wann: die kurze Antwort

Hintergrund ist eine EU-Regel, nach der bis 2033 alle rund 43 Millionen alten Führerscheine in Deutschland gegen den einheitlichen Scheckkarten-Führerschein ausgetauscht sein müssen. Damit nicht alle gleichzeitig zur Behörde rennen, ist der Umtausch gestaffelt. Die Pflicht ist klar: der Umtausch in den EU-Kartenführerschein betrifft ausnahmslos jeden alten Lappen – egal ob grauer Papierschein von 1988 oder Plastikkarte von 2002.

Wichtig zu wissen: Deine Fahrerlaubnis selbst bleibt gültig. Du verlierst also keine Fahrberechtigung, du tauschst nur das Dokument. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert allerdings ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bei einer Kontrolle – und darf mit dem abgelaufenen Dokument streng genommen nicht mehr fahren. Ins Ausland solltest du damit gar nicht erst starten.

Die Fristen nach Geburts- und Ausstelljahr

Die Reihenfolge richtet sich nach Geburts- beziehungsweise Ausstelljahr. Bei den Papierführerscheinen (grau oder rosa, ausgestellt bis Ende 1998) zählt dein Geburtsjahr. Bei den älteren Kartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 1999 und 2018) zählt dagegen das Ausstellungsjahr des Dokuments. Der Papierführerschein ist grundsätzlich zuerst dran – die ältesten Dokumente werden zuerst aus dem Verkehr gezogen.

führerschein umtauschen ab wann - Uebersicht Richtwerte 2026
Führerschein-Umtausch auf einen Blick – Richtwerte 2026, keine Rechtsberatung.

Als grobe Orientierung für die Papierführerscheine: Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, war bereits an der Reihe. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 lief die Frist im Januar 2025 aus, die Jahrgänge 1965 bis 1970 sind bis Januar 2026 dran, und ab Geburtsjahr 1971 folgt der letzte Papier-Schwung. Die Kartenführerscheine ab 1999 werden anschließend nach Ausstellungsjahr abgearbeitet, bis spätestens 2033 alles umgetauscht ist. Das sind Richtwerte für 2026 – die exakte, tagesaktuelle Frist für deinen Fall bekommst du bei deiner Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgerbüro.

Was der Umtausch kostet und was du brauchst

Der Umtausch ist kein großer finanzieller Brocken. Die Kosten liegen bei etwa 25 bis 40 Euro, je nach Behörde und ob du eine Karteikartenabschrift nachreichen musst. Und die vielleicht beste Nachricht: Es ist keine neue Prüfung nötig – weder eine Theorieprüfung noch eine Fahrstunde. Auch ein Gesundheits- oder Sehtest gehört für die normalen Klassen B und A nicht dazu. Nur bei bestimmten Lkw- und Busklassen können zusätzliche Nachweise verlangt werden.

Diese Unterlagen solltest du mitbringen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der alte Führerschein im Original
  • bei Papierführerscheinen oft eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Schein damals ausgestellt hat

Die Abschrift brauchst du vor allem, wenn du inzwischen umgezogen bist und heute eine andere Stelle zuständig ist. Ein Anruf vorab spart dir hier eine zweite Fahrt. Wenn du gerade ohnehin Papierkram für dein Fahrzeug sortierst, findest du in unserer Übersicht zu den Unterlagen für die Auto-Anmeldung weitere praktische Checklisten.

So läuft der Umtausch praktisch ab

Zuständig ist die Führerscheinstelle oder das Fahrerlaubnisamt an deinem Wohnort, in vielen Städten auch das Bürgerbüro. Vielerorts geht das nur mit Termin, teils lässt sich der Antrag inzwischen online vorbereiten. Du gibst deinen alten Führerschein ab, füllst einen kurzen Antrag aus und zahlst die Gebühr. Nach ein bis vier Wochen kannst du die neue Karte abholen oder bekommst sie per Post – der neue Führerschein hat übrigens ein Ablaufdatum und ist ab Ausstellung 15 Jahre gültig. Danach wird nur die Karte erneuert, deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Ein kleiner Praxistipp: Warte nicht bis zur letzten Woche vor der Frist. Rund um die Stichtage sind die Ämter oft ausgebucht, und wenn noch eine Karteikartenabschrift fehlt, verlierst du schnell zwei Wochen. Wer einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen will, hat übrigens einen etwas anderen Weg vor sich – das ist ein eigenes Verfahren und keine reine Umtausch-Aktion.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Die verbindlichen Fristen und Anforderungen für deinen Einzelfall klärst du bitte mit deiner Fahrerlaubnisbehörde.

Häufige Fragen

Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn ich die Frist verpasse?

Nein. Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen, nur das Dokument gilt als abgelaufen. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, und mit dem alten Schein solltest du nicht mehr fahren – besonders nicht im Ausland. Den Umtausch kannst du aber jederzeit nachholen.

Muss ich zum Umtausch eine Prüfung ablegen?

Für die üblichen Klassen ist keine Prüfung nötig – kein Theorietest, keine Fahrstunde und in der Regel auch kein Sehtest. Es geht ausschließlich um den Tausch des Dokuments. Nur bei bestimmten Lkw- und Busklassen können zusätzliche ärztliche Nachweise gefordert sein.

Was mache ich, wenn ich meinen alten Führerschein verloren habe?

Dann brauchst du eine Verlusterklärung und meist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Ähnlich wie beim verlorenen Fahrzeugschein lässt sich das Dokument über die zuständige Stelle rekonstruieren – plane dafür etwas mehr Zeit ein.

Kurz zusammengefasst

Ob dich die Frage „Führerschein umtauschen ab wann“ schon dieses Jahr betrifft, entscheidet dein Geburtsjahr beim Papierschein und das Ausstellungsjahr bei der alten Karte. Der Umtausch kostet rund 25 bis 40 Euro, verlangt keine neue Prüfung und ist mit Ausweis, Foto und altem Schein schnell erledigt. Schau kurz nach, in welche Frist-Staffel du fällst, und mach den Termin rechtzeitig – dann bist du entspannt auf der sicheren Seite.