
Ein KFZ-Gutachten kostet je nach Art zwischen 50 und 500 Euro. Entscheidend ist aber die Frage, wer am Ende bezahlt: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten – für den Geschädigten bleiben damit oft 0 Euro. Wer dagegen selbst ein Wertgutachten für einen Fahrzeugverkauf oder einen Oldtimer beauftragt, zahlt die Rechnung üblicherweise aus eigener Tasche.
Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, hängt vom Anlass, vom Fahrzeugwert und vom Umfang der Untersuchung ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Gutachtenarten es gibt, mit welchen Richtpreisen Sie 2026 rechnen sollten und in welchen Situationen sich ein Gutachten überhaupt lohnt. Die Angaben sind allgemeine Orientierungswerte und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Arten von Gutachten
Nicht jedes Gutachten hat denselben Zweck – und genau das wirkt sich auf den Preis aus. Diese vier Varianten sind am gebräuchlichsten:
- Schadengutachten: Dokumentiert nach einem Unfall den Umfang des Schadens, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung sowie den Wiederbeschaffungswert. Es ist die Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung.
- Kostenvoranschlag: Eine überschlägige Kalkulation der Reparaturkosten, meist von einer Werkstatt erstellt. Er ist günstiger als ein vollständiges Gutachten, aber weniger belastbar bei größeren Schäden.
- Wertgutachten: Ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs – etwa vor einem Verkauf, bei einer Erbschaft oder für die Versicherung. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Wertgutachten.
- Beweissicherungsgutachten: Sichert den Zustand eines Fahrzeugs gerichtsfest, wenn ein Rechtsstreit droht oder bereits läuft.
Kosten im Detail
Die Preise für ein KFZ-Gutachten richten sich häufig nach der Schadenhöhe beziehungsweise dem Fahrzeugwert. Bei Schadengutachten ist ein Honorar nach Schadenhöhe üblich, bei Wertgutachten wird oft ein Pauschalpreis vereinbart. Die folgende Übersicht zeigt gängige Richtwerte für 2026.

| Leistung | Richtpreis 2026 |
|---|---|
| Schadengutachten (unverschuldet) | 0 €* |
| Kostenvoranschlag | 50 – 120 € |
| Wertgutachten | 100 – 300 € |
| Oldtimer-/Vollgutachten | 150 – 500 € |
| Beweissicherung | ab 200 € |
*bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Wer zahlt das Gutachten?
Wer die Rechnung trägt, hängt maßgeblich von der Schuldfrage und der Art der Versicherung ab:
- Unverschuldeter Unfall: Als Geschädigter haben Sie in der Regel das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten übernimmt üblicherweise die gegnerische Haftpflichtversicherung – bei Bagatellschäden unterhalb einer bestimmten Grenze kann das anders sein.
- Selbst verschuldeter Unfall: Hier gibt es keinen Gegner, der zahlt. Ein beauftragtes Gutachten müssen Sie in der Regel selbst tragen.
- Teil-/Vollkasko: Bei Kaskoschäden beauftragt meist die eigene Versicherung einen Gutachter und übernimmt die Kosten. Ein selbst bestellter Gutachter wird dann häufig nicht erstattet – klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer.
Auch bei Wildschäden lohnt ein Blick auf die Zuständigkeit. Wer in solchen Fällen aufkommt, erklären wir im Ratgeber Wildunfall – wer zahlt.
Wann sich ein Gutachten lohnt
Ein vollständiges Gutachten ist nicht in jedem Fall notwendig. Bei kleinen Kratzern oder klaren Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Sinnvoll wird ein ausführliches Schadengutachten dagegen, wenn:
- der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze liegt,
- eine Wertminderung des Fahrzeugs zu erwarten ist,
- Unklarheit über verdeckte Schäden besteht oder
- mit der Versicherung Streit über die Höhe der Regulierung droht.
Ein Wertgutachten empfiehlt sich vor allem beim Kauf oder Verkauf hochwertiger Fahrzeuge, bei Oldtimern sowie zur Absicherung des Versicherungswerts. So lässt sich ein realistischer Preis belegen und späterer Ärger vermeiden.
Freier Gutachter vs. Versicherungsgutachter
Ein von der Versicherung gestellter Gutachter arbeitet im Auftrag des Versicherers. Ein freier, unabhängiger Sachverständiger vertritt dagegen Ihre Interessen als Fahrzeughalter. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte in der Regel das Recht auf einen eigenen Gutachter ihrer Wahl.
Ein unabhängiges Gutachten kann bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche hilfreich sein, etwa wenn es um Wertminderung oder verdeckte Schäden geht. Weitere Beiträge rund um Fahrzeugbewertung finden Sie in unserer Rubrik KFZ-Gutachten & Fahrzeugwert. Im Zweifel kann eine individuelle Beratung durch Fachleute sinnvoll sein.
Häufige Fragen
Was kostet ein KFZ-Gutachten?
Je nach Art liegen die Kosten in der Regel zwischen 50 und 500 Euro. Ein Kostenvoranschlag ist am günstigsten, ein Oldtimer- oder Vollgutachten am teuersten. Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar häufig nach der Schadenhöhe.
Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für einen unabhängigen Gutachter. Für den Geschädigten entstehen dadurch häufig keine eigenen Kosten.
Brauche ich bei einem Bagatellschaden ein Gutachten?
Bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Ein vollständiges Gutachten lohnt sich in der Regel erst, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt oder eine Wertminderung zu erwarten ist.
Kann ich meinen Gutachter selbst aussuchen?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte in der Regel das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Bei Kaskoschäden beauftragt dagegen meist die eigene Versicherung den Gutachter.