Wie lassen sich Beruf und Vatersein vereinbaren?

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Kinder bereiten Freude, aber sie können das Leben ziemlich auf den Kopf stellen und fordern Zeit. Für Männer ist es daher nicht immer einfach, Beruf und Vatersein miteinander zu vereinbaren. Um mehr Zeit für die Familie zu haben und die ersten Lebensmonate mit ihrem Nachwuchs gemeinsam zu verbringen, entscheiden sich viele Väter für die Elternzeit. Bei der Geburt eines Kindes können Väter Sonderurlaub beanspruchen. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nur für verheiratete Väter.

Sonderurlaub bei der Geburt des Kindes

Einen voll bezahlten Vaterschaftsurlaub, wie er in anderen europäischen Ländern bereits gewährt wird, gibt es in Deutschland noch nicht. Eine entsprechende Richtlinie wurde von der EU erarbeitet und ist bereits 2019 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat jedoch noch keine Schritte für die Umsetzung vorgenommen. Ein entsprechendes Gesetz sollte die Bundesregierung Ende 2024 verabschieden, doch ist das nicht geschehen. Väter können jedoch Elternzeit beanspruchen, um Zeit mit ihrem Kind zu verbringen.

Zur Geburt ihres eigenen Kindes können Väter bezahlten Sonderurlaub erhalten, den sie rechtzeitig beantragen sollten. Die rechtliche Grundlage für den Sonderurlaub ist Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Einen rechtlichen Anspruch haben nur verheiratete Väter. Der Arbeitgeber gewährt einen oder zwei Tage Sonderurlaub. Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung können jedoch andere Regeln getroffen werden, beispielsweise auch drei Tage Sonderurlaub.

Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes ist für unverheiratete Väter rechtlich umstritten. Wer Vater wird und nicht verheiratet ist, kann jedoch seinen Arbeitgeber ansprechen und bekommt möglicherweise aus Kulanzgründen Sonderurlaub. Ein formaler Antrag auf Sonderurlaub beim Arbeitgeber ist Voraussetzung.

Väter Papa und Kind

Elternzeit für Väter

Nicht nur die Mutter, sondern jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre, also 36 Monate, Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber. In dieser Zeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Eltern, die berufstätig sind, erhalten während der Elternzeit keinen Lohn von ihrem Arbeitgeber, trotzdem sie weiterhin bei ihm angestellt bleiben. Nach dem Ende der Elternzeit können Eltern wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und werden wieder nach den bisherigen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ruht während der Elternzeit. Eltern in Elternzeit genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Mutter und Vater können gleichzeitig Elternzeit nehmen und während dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. Das ist möglich, wenn beide insgesamt bis zu 64 Wochenstunden erwerbstätig sind und jeder maximal 32 Wochenstunden arbeitet.

Jeder der beiden Elternteile kann seine Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der erste Teil der Elternzeit wird im ersten Lebensjahr des Kindes genommen. Die Elternzeit kann insgesamt bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Es ist jedoch auch möglich, 24 Monate der Elternzeit flexibel zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes aufzuteilen. Um das dritte Jahr der Elternzeit bis in das achte Lebensjahr des Kindes zu verschieben, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber den dritten Teil der Elternzeit zwischen dem vollendeten dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes ablehnen. 

Väter können Elternzeit unabhängig davon nehmen, ob die Mutter ebenfalls Elternzeit beansprucht. Beide Elternteile können parallel zueinander, aber auch zeitversetzt in Elternzeit gehen.

Eltern müssen die Elternzeit für die ersten drei Lebensjahre des Kindes sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Wird die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen, muss sie 13 Wochen vorher angemeldet werden.

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Elterngeld während der Elternzeit

Einen Ausgleich zum fehlenden Einkommen während der Elternzeit schafft das Elterngeld, das steuerfrei ist und vom Staat gewährt wird. Elterngeld kann in drei Varianten gezahlt werden, die sich miteinander kombinieren lassen:

  • Basiselterngeld wird 14 Monate lang gezahlt. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, können sie es untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann jedoch maximal zwölf Monate lang Basiselterngeld erhalten. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens.
  • ElterngeldPlus kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld gezahlt werden, ist aber nur halb so hoch wie das Basiselterngeld.
  • Ein Partnerschaftsbonus bedeutet bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten.

Wie viele Väter arbeiten Vollzeit?

Im Jahr 2023 waren von den erwerbstätigen Vätern mit Kindern unter sechs Jahren in Deutschland 91,4 Prozent in Vollzeit beschäftigt. Bei den Vätern mit Kindern ab sechs Jahren waren es sogar 93 Prozent, die eine Vollzeitstelle hatten. Nur 8,6 Prozent der Väter arbeiteten in Teilzeit. Der Anteil der Väter, die in Teilzeit arbeiten, steigt mit der Zahl der Kinder nur leicht. Von den Vätern mit nur einem Kind im Vorschulalter arbeiteten 9 Prozent in Teilzeit. Von den Vätern mit drei oder mehr Kindern waren es 9,8 Prozent, die nur in Teilzeit beschäftigt waren.

Wie viel Geld kostet ein Baby im ersten Jahr?

Wie viel ein Baby im ersten Jahr kostet, hängt davon ab, für welche Qualität und Marken sich Eltern entscheiden und ob sie vorwiegend neue oder gebrauchte Dinge für die Erstausstattung verwenden.

Allein für die Erstausstattung mit Einrichtung des Kinderzimmers, Kinderwagen, Kleidung, Fläschchen und anderem Zubehör sollten Eltern mindestens 2.000 Euro einplanen. Zusätzlich fallen für Nahrung ungefähr 1.200 und für Windeln bis zu 600 Euro an.