Seit beinahe 500 Jahren (d.h. seit der Reichspolizeiordnung von 1530) legt ein Stellenwechsler im deutschen Sprachraum dem neuen Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis vor, das seine Leistungen und sein Verhalten in der vorangegangenen Funktion bescheinigt. Der Inhalt dieser Arbeitszeugnisse wurde im Laufe der Jahrhunderte immer detaillierter.
Was gehört in ein Arbeitszeugnis?
Heutzutage umfasst ein Zeugnis in der Regel eine Darstellung des Werdegangs und der übernommenen Aufgaben auf der ersten Seite und eine Bewertung von sieben Leistungsaspekten (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, allgemeiner Arbeitserfolg, konkrete Erfolgsbeispiele, Gesamtnote) und zwei Verhaltensaspekten (Verhalten zu Internen und zu Externen) auf der zweiten Seite.
Eine Zeugnisbewertung zu verstehen ist überaus schwierig. Die Ursache liegt primär in folgender Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1963:
Arbeitgeber sind aufgrund ihrer auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinausweisenden sozialen Mitverantwortung verpflichtet, Zeugnisse nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch mit „verständigem Wohlwollen“ zu formulieren.
Mit diesem Urteil soll generell verhindert werden, dass ein Arbeitgeber einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer mit einem „vernichtenden Zeugnis“ absichtlich schadet, um dessen erfolgreiche Neubewerbung bei anderen Unternehmen dauerhaft zu verhindern. Dies wäre unfair und unverhältnismäßig.
Aus dem Spannungsverhältnis aus „wahr und wohlwollend“ hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die keine Kritik kennt, sondern über ein abgestuftes Lob funktioniert. Ein schwaches Lob („Er/Sie hat unsere Erwartungen in der Regel erfüllt“ = Note 5) steht für eine schwache Leistung, ein sehr starkes Lob („Er/Sie hat unsere Erwartungen stets sehr weit übertroffen“ = Note 1) für eine sehr starke Leistung. Dies wird anschaulich in folgendem Video über die Zeugnissprache erläutert:
Wer sollte den Arbeitszeugnis Generator nutzen?
Nicht nur für Mitarbeitende in Personalabteilungen gibt es gute Gründe, den Generator zu nutzen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele Unternehmen ausscheidenden Arbeitnehmern nur pauschale „Einheitszeugnisse“ ausstellen, um den Aufwand bei der Bewertung der Leistung und des Verhaltens auf ein Minimum zu reduzieren. Für die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Zeugnisurkunden ist dieses zeitsparende Vorgehen unweigerlich sehr nachteilig.
Manche Vorgesetzte bieten Arbeitnehmern daher an, einen Zeugnisvorschlag einzureichen, um von vornherein zu vermeiden, dass ein pauschales, liebloses Zeugnis zum Streitfall wird. Die Arbeitnehmer, die sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis selbst erstellen dürfen, beschreiben dann in der Regel detailliert und chronologisch ihre Karriere im Unternehmen und verwechseln dabei ein perfektes Arbeitszeugnis oftmals mit einem Empfehlungsschreiben oder einer Laudatio. Dass es sich hierbei um eine allzu wohlwollende Selbstdarstellung handelt, ist für kundige Leser leicht erkennbar, entsprechend gering ist der Wert von Eigenentwürfen.
Warum sollten Sie den Generator von Zeugnisfairness nutzen?
In den Personalabteilungen haben die zuständigen Sachbearbeiter im Durchschnitt nur 20 Minuten (bzw. 30 Min. bei einem Arbeitszeugnis für Führungskräfte) Zeit, um ein Zeugnis zu erstellen. Hierbei greifen sie auf Software, Fachliteratur und Mustervorlagen unterschiedlicher Qualität zurück.
Verlage sind in erster Linie daran interessiert, dass ihre Zeugnis-Fachbücher und Zeugnis-Software möglichst viele Käufer finden und sich somit für alle Berufe zugleich eignen. Entsprechend pauschal fallen die Formulierungen mehrheitlich aus.
Viele wichtige berufsspezifische Eigenschaften können unter Zuhilfenahme der meisten Fachbücher und Software-Anwendungen nicht gewürdigt werden, z. B. das wertvolle Netzwerk eines Marketing-Managers oder der empathische Umgang von Pflegekräften mit Patienten. Genau hier zeigt der Arbeitszeugnis Generator von Zeugnisfairness seine Stärken.
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