{"id":2579,"date":"2025-02-03T10:28:16","date_gmt":"2025-02-03T10:28:16","guid":{"rendered":"https:\/\/norcalplanet.com\/?p=2579"},"modified":"2025-02-03T10:28:16","modified_gmt":"2025-02-03T10:28:16","slug":"wie-lassen-sich-beruf-und-vatersein-vereinbaren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/norcalplanet.com\/diverses\/wie-lassen-sich-beruf-und-vatersein-vereinbaren\/","title":{"rendered":"Wie lassen sich Beruf und Vatersein vereinbaren?"},"content":{"rendered":"\n

Kinder bereiten Freude, aber sie k\u00f6nnen das Leben ziemlich auf den Kopf stellen und fordern Zeit. F\u00fcr M\u00e4nner ist es daher nicht immer einfach, Beruf und Vatersein miteinander zu vereinbaren. Um mehr Zeit f\u00fcr die Familie zu haben und die ersten Lebensmonate mit ihrem Nachwuchs gemeinsam zu verbringen, entscheiden sich viele V\u00e4ter f\u00fcr die Elternzeit. Bei der Geburt eines Kindes k\u00f6nnen V\u00e4ter Sonderurlaub beanspruchen. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nur f\u00fcr verheiratete V\u00e4ter.<\/p>\n\n\n\n

Sonderurlaub bei der Geburt des Kindes<\/h2>\n\n\n\n

Einen voll bezahlten Vaterschaftsurlaub<\/a>, wie er in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern bereits gew\u00e4hrt wird, gibt es in Deutschland noch nicht. Eine entsprechende Richtlinie wurde von der EU erarbeitet und ist bereits 2019 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat jedoch noch keine Schritte f\u00fcr die Umsetzung vorgenommen. Ein entsprechendes Gesetz sollte die Bundesregierung Ende 2024 verabschieden, doch ist das nicht geschehen. V\u00e4ter k\u00f6nnen jedoch Elternzeit beanspruchen, um Zeit mit ihrem Kind zu verbringen.<\/p>\n\n\n\n

Zur Geburt ihres eigenen Kindes k\u00f6nnen V\u00e4ter bezahlten Sonderurlaub<\/a> erhalten, den sie rechtzeitig beantragen sollten. Die rechtliche Grundlage f\u00fcr den Sonderurlaub ist Paragraf 616 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Einen rechtlichen Anspruch haben nur verheiratete V\u00e4ter. Der Arbeitgeber gew\u00e4hrt einen oder zwei Tage Sonderurlaub. Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung k\u00f6nnen jedoch andere Regeln getroffen werden, beispielsweise auch drei Tage Sonderurlaub.<\/p>\n\n\n\n

Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes ist f\u00fcr unverheiratete V\u00e4ter rechtlich umstritten. Wer Vater wird und nicht verheiratet ist, kann jedoch seinen Arbeitgeber ansprechen und bekommt m\u00f6glicherweise aus Kulanzgr\u00fcnden Sonderurlaub. Ein formaler Antrag auf Sonderurlaub beim Arbeitgeber ist Voraussetzung.<\/p>\n\n\n\n

\"V\u00e4ter<\/figure>\n\n\n\n

Elternzeit f\u00fcr V\u00e4ter<\/h2>\n\n\n\n

Nicht nur die Mutter, sondern jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre, also 36 Monate, Elternzeit gegen\u00fcber dem Arbeitgeber. In dieser Zeit m\u00fcssen die Eltern nicht arbeiten. Eltern, die berufst\u00e4tig sind, erhalten w\u00e4hrend der Elternzeit keinen Lohn von ihrem Arbeitgeber, trotzdem sie weiterhin bei ihm angestellt bleiben. Nach dem Ende der Elternzeit k\u00f6nnen Eltern wieder an ihren Arbeitsplatz zur\u00fcckkehren und werden wieder nach den bisherigen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag besch\u00e4ftigt. Das Arbeitsverh\u00e4ltnis ruht w\u00e4hrend der Elternzeit. Eltern in Elternzeit genie\u00dfen einen besonderen K\u00fcndigungsschutz.<\/p>\n\n\n\n

Mutter und Vater k\u00f6nnen gleichzeitig Elternzeit nehmen und w\u00e4hrend dieser Zeit in Teilzeit arbeiten. Das ist m\u00f6glich, wenn beide insgesamt bis zu 64 Wochenstunden erwerbst\u00e4tig sind und jeder maximal 32 Wochenstunden arbeitet.<\/p>\n\n\n\n

Jeder der beiden Elternteile kann seine Elternzeit in drei Zeitabschnitte aufteilen. Der erste Teil der Elternzeit wird im ersten Lebensjahr des Kindes genommen. Die Elternzeit kann insgesamt bis zum dritten Geburtstag des Kindes genommen werden. Es ist jedoch auch m\u00f6glich, 24 Monate der Elternzeit flexibel zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes aufzuteilen. Um das dritte Jahr der Elternzeit bis in das achte Lebensjahr des Kindes zu verschieben, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Aus dringenden betrieblichen Gr\u00fcnden kann der Arbeitgeber den dritten Teil der Elternzeit zwischen dem vollendeten dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes ablehnen. <\/p>\n\n\n\n

V\u00e4ter k\u00f6nnen Elternzeit unabh\u00e4ngig davon nehmen, ob die Mutter ebenfalls Elternzeit beansprucht. Beide Elternteile k\u00f6nnen parallel zueinander, aber auch zeitversetzt in Elternzeit gehen.<\/p>\n\n\n\n

Eltern m\u00fcssen die Elternzeit f\u00fcr die ersten drei Lebensjahre des Kindes sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Wird die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen, muss sie 13 Wochen vorher angemeldet werden.<\/p>\n\n\n\n

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Lies auch: „Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind sie verpflichtet?<\/a>“\u00a0<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n

Elterngeld w\u00e4hrend der Elternzeit<\/h2>\n\n\n\n

Einen Ausgleich zum fehlenden Einkommen w\u00e4hrend der Elternzeit schafft das Elterngeld, das steuerfrei ist und vom Staat gew\u00e4hrt wird. Elterngeld kann in drei Varianten gezahlt werden, die sich miteinander kombinieren lassen:<\/p>\n\n\n\n