{"id":2508,"date":"2021-12-21T09:50:47","date_gmt":"2021-12-21T09:50:47","guid":{"rendered":"https:\/\/norcalplanet.com\/?p=2508"},"modified":"2021-12-21T09:50:47","modified_gmt":"2021-12-21T09:50:47","slug":"personalabbau-haeufige-fehler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/norcalplanet.com\/business\/personalabbau-haeufige-fehler\/","title":{"rendered":"Personalabbau: H\u00e4ufige Fehler bei der Massenentlassungsanzeige"},"content":{"rendered":"\n
Hat sich ein Unternehmen entschieden Besch\u00e4ftigte zu entlassen, muss es unbedingt darauf achten, ob es die Arbeitsagentur \u00fcber die geplanten Entlassungen informieren muss. Kurz gesagt: Ob eine Massenentlassungsanzeige<\/strong><\/a> notwendig ist. Personalabbau.<\/p>\n\n\n\n Sinn und Zweck einer Massenentlassungsanzeige ist in erster Linie der Schutz von Besch\u00e4ftigten. Ebenso soll die Arbeitsagentur auf einen ungew\u00f6hnlich hohen Zugang von Arbeiternehmern und Arbeitnehmerinnen einstellen und entsprechende Ma\u00dfnahmen ergreifen k\u00f6nnen, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.<\/p>\n\n\n\n Auch wenn die Massenentlassungsanzeige nur wie eine l\u00e4stige Formalie erscheint, m\u00fcssen dabei zahlreiche Details beachtet werden. Schnell passieren Fehler, die wiederum im schlimmsten Fall dazu f\u00fchren, dass die ausgesprochenen K\u00fcndigungen unwirksam sind und die Arbeitsverh\u00e4ltnisse weiter bestehen. Die h\u00e4ufigsten Fehler finden Sie hier aufgelistet:<\/p>\n\n\n\n Immer dann, wenn ein Unternehmen Entlassungen im gro\u00dfen Umfang vornimmt, muss die Arbeitsagentur dar\u00fcber im Rahmen einer Massenentlassungsanzeige informiert werden. Was nun \u201eim gro\u00dfen Umfang\u201c bedeutet, h\u00e4ngt von der jeweiligen Mitarbeiterzahl des Unternehmens ab. So muss zum Beispiel ein Unternehmen mit 50 Besch\u00e4ftigten die Massenentlassung anzeigen, sobald es im Zeitraum von 30 Tagen sechs oder mehr Entlassungen vornehmen m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n Manchmal wird die Besch\u00e4ftigtenzahl des Betriebs falsch bestimmt. Grunds\u00e4tzlich gelten alle Besch\u00e4ftigten eines Betriebs als Arbeitnehmer. Dazu z\u00e4hlen auch Auszubildende, Umsch\u00fcler, Praktikanten, Volont\u00e4re und mithelfende Familienangeh\u00f6rige. Ebenso Teilzeitbesch\u00e4ftigte, Minijobber oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit befristeten Vertr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n Nicht nur betriebsbedingte K\u00fcndigungen m\u00fcssen bei der Entscheidung \u00fcber die Notwendigkeit einer Massenentlassungsanzeige ber\u00fccksichtigt werden. Auch die Beendigung von Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen mittels Aufhebungsvertrag<\/strong><\/a> z\u00e4hlt zu den anzeigepflichtigen Entlassungen. Die Anzahl der Entlassungen innerhalb des 30-Tage-Zeitraums kann \u00fcber den Unterschriftszeitpunkt gesteuert werden.<\/p>\n\n\n\n Ist ein Personalabbau geplant und eine Massenentlassungsanzeige notwendig, ist unbedingt die Reihenfolge zu beachten. Denn eine Massenentlassung muss angezeigt werden muss, bevor im gro\u00dfen Umfang Entlassungen vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, dann muss dieser ordnungsgem\u00e4\u00df einbezogen werden \u2013 das ist das sogenannte Konsultationsverfahren. Das K\u00fcndigungsschutzgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat rechtzeitig die \u201ezweckdienlichen Informationen\u201c \u00fcber anzeigepflichtige Entlassungen erteilt und ihn schriftlich unterrichtet. Die blo\u00dfe Information des Betriebsrats ist aber noch nicht ausreichend. Der Arbeitgeber muss sich auch mit ihm beraten und die M\u00f6glichkeit pr\u00fcfen, Entlassungen einzuschr\u00e4nken, zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern.<\/p>\n\n\n\n Wird die Massenentlassungsanzeige bei der falschen Agentur eingereicht, dann ist sie ebenfalls unwirksam. Bei Betrieben an nur einem Standort l\u00e4sst sich die Zust\u00e4ndigkeit noch leicht bestimmen. Verf\u00fcgt ein Unternehmen aber \u00fcber mehrere Betriebe, dann m\u00fcssen unter Umst\u00e4nden verschiedene Massenentlassungsanzeigen bei unterschiedlichen Arbeitsagenturen eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n Erst nachdem die Massenentlassung bei der Arbeitsagentur angezeigt und diese den Eingang best\u00e4tigt hat, d\u00fcrfen K\u00fcndigungen ausgesprochen werden. Es empfiehlt sich ebenfalls die zeitliche Reihenfolge mittels Zustellungsprotoll der K\u00fcndigungen zu dokumentieren.<\/p>\n\n\n\n Das Thema Massenentlassungsanzeige hat seine T\u00fccken und Fallstricke und schnell passieren Fehler. Auch wenn die Zeit und das Budget knapp sein sollten, empfiehlt es sich auf alle F\u00e4lle, bei der Vorbereitung einen Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht zu konsultieren. Denn schnell ist aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit eine Massenentlassung unwirksam.<\/p>\n\n\n\n Weitere Details und Tipps zu den Themen Beendigung von Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen und der Unterst\u00fctzung von gek\u00fcndigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei der Stellensuche \u2013 der so genannten Outplacement-Beratung<\/strong><\/a> \u2013 bietet Outplacement-Consultings.de.<\/p>\n\n\n\nFehler 1: Notwendigkeit einer Massenentlassungsanzeige verkannt<\/h2>\n\n\n\n
Fehler 2: Besch\u00e4ftigtenzahl des Betriebs falsch bestimmt<\/h2>\n\n\n\n
Fehler 3: Alle anzeigepflichtigen Entlassungen bedenken<\/h2>\n\n\n\n
<\/figure>\n\n\n\n
Fehler 4: Massenentlassung zu sp\u00e4t angezeigt<\/h2>\n\n\n\n
Fehler 5: Den Betriebsrat nicht einbezogen<\/h2>\n\n\n\n
Fehler 6: Personalabbau. Die falsche Arbeitsagentur informiert \u00a0<\/h2>\n\n\n\n
Fehler 7: K\u00fcndigungen zu fr\u00fch ausgesprochen<\/h2>\n\n\n\n